875 Jahre Wesseln
Der Festausschuss im Jahr 2021
von Links: Kai Wehrmaker, Sabine Köhler, Günther Krause, Stefan Köhler, Marco Kohlrautz, Rolf Vetter, Burkhard Helfebein, Simone Bosum, Herbert Moosdorf, Uwe Reichert, Michaela Reichert
Es fehlen: Frank Reichert, Jörg Wüstemann, Wolfgang Klages, Michael Pfeiffer, Elmar Deister
Die Vorbereitungen für das Sommerkino laufen.
Wie es sich gehört, steht auch schon die Kino-Verpflegung (ja, auch Popcorn!) bereit.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Für Teilnahme werden wir eine Luca- und Corona-WarnApp-Registrierung bereitstellen und eine Teilnehmendenliste auslegen.
Schön wäre es, wenn alle Erwachsenen eines der drei Gs erfüllen.
Manuela Hörr und Mark Roberts vom Theater R.A.M. sind in Hildesheim und Region seit fast 20 Jahren bekannt durch ihre teils preisgekrönten Stücke für Kinder und Jugendliche, aber auch durch Projekte zum Mitmachen für die ganze Familie wie den Hildesheimer Beschwerdechor, den Unterwegs.Chor oder zuletzt das Feierabend-Format "Singbar". Nun bieten sie allen, die sich nach einem gemeinschaftlichen kreativen Erlebnis sehnen, mit der "VorstellBar" ein Open-Air-Spiel für alle Generationen (Kinder erst ab 8 Jahren). Das "Theater" spielt sich dabei NUR in den Gedanken, also im Kopf der Teilnehmenden ab, es wird sogar erst durch diese erfunden. Wie das funktioniert? Die Spielleitung stellt einfache Fragen und die Gruppe antwortet. Alles ist freiwillig – niemand muss etwas sagen oder tun. Aber alles, was gesagt wird, ist wahr. Am Ende ist wie durch ein Wunder eine neue Geschichte in der Welt. Und sie wurde zusammen mit anderen erdacht und erlebt.
Die "VorstellBar" findet abhängig von der jeweiligen Inzidenzlage unter Corona-Spielregeln draußen und auf Abstand statt (nur im äußersten Notfall online). Zusammen anmelden können sich bis zu drei Personen eines Haushalts (ab 8 Jahren). Auf der Webseite vorstellbar-hi.de finden sich ab 1. Juni alle Details zur Veranstaltung. Hier können auch Karten gebucht werden. Diese sind für alle kostenfrei, aber wegen der begrenzten Plätze sehr wertvoll, deshalb wird um eine verbindliche Anmeldung gebeten.
Finanziert wird "Die VorstellBar", die von Juli bis August in 21 verschiedene Orte in Stadt und Region Hildesheim eingeladen ist, vom Bundesprogramm #takepart des Fonds Darstellende Künste, kofinanziert durch das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Teilnahmebedingungen Mal- und Zeichenwettbewerb zum Jubiläumsjahr 875Jahre Wesseln
Was darf eingereicht werden?
Alle Zeichnungen und Malereien, die eine Beziehung zur Ortschaft Wesseln oder ihrer unmittelbaren Umgebung aufweisen.
Wer darf mitmachen?
Alle kleinen und großen Künstler/innen sind teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
Was kann ich gewinnen?
Als Dankeschön werden je Altersgruppe folgende Preise ausgelobt
- Preis: Mal- und Zeichenkoffer mit Inhalt
- Preis: große Staffelei
- Preis: Zeichenkoffer mit Inhalt
Wie nehme ich teil?
Gebt eure Bilder (maximal drei je Teilnehmer/in) bitte bei folgenden Adressen ab oder schickt sie per Post dorthin
Stefan Köhler, Lucas Cranach Weg 18, 31162 Bad Salzdetfurth, Tel. 0174-9458688 oder
Burkhard Helfenbein, Vienig 3, 31162 Bad Salzdetfurth, Tel. 0151-10701037
Dazu Informationen zur Künstlerin bzw. Künstler, also Name, Vorname, Alter, Adresse, Telefonnummer. Vielleicht schreibt auch einige Zeilen zum Bild.
Wie wird gewertet?
Kinder und Erwachsende malen anders. Das wollen wir berücksichtigen. Gewertet wird in den zwei Altersgruppen bis 14 Jahre und ab 15 Jahren. Eine Jury wählt in den Altersgruppen je drei Platzierte aus den Einsendungen aus. Veröffentlicht und prämiert werden die Bilder im Rahmen einer Ausstellung am 19. September 2021 in der alten Schlachterei Decker in Wesseln.
Bis wann kann ich einreichen?
Einsendeschluss ist der 31.08.2021.
Weitere Hinweise:
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt ihr euch mit einer digitalen Veröffentlichung des Bildes und eures Namens auf der Homepage www.wessseln.info einverstanden.
Die Bilder gehen nach der Ausstellung auf Wunsch wieder zurück an die Künstler/innen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Mein Wesseln“ auf https://www.wesseln.info und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
VERANSTALTER:
Festausschuss Wesseln c/o Herbert Moosdorf https://www.wesseln.info
1. INHALT DES WETTBEWERBS
Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos und beginnt am 15.04.2021. Einsendeschluss ist der 31.08.2021, 24:00 Uhr. Mit der Zusendung des Fotos stimmt der/die TeilnehmerIn den Teilnahmebedingungen zu.
2. EINREICHUNGEN
Der Wettbewerbsmodus ist eine offene Einsendung und auf je 2 Fotos pro Teilnehmer/ in limitiert. Teilnahmeberechtigt sind alle Amateur-Fotografen/innen, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Hildesheim haben. Mitglieder des Festausschusses und Jury sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.Teilnahme ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten teilnehmen, beim Einreichem der Bilder mit anfügen.
Der/die Fotograf/in darf seine/ihre Bilder ausschließlich über die die E-Mail-Adresse einsenden. Mit dem Einsenden müssen folgende Kontaktdaten übermittelt werden: Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Betreff, Nachricht (Telefonnummer ist eine freiwillige Angabe).
Die Kontaktdaten sind Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Nur bei zutreffenden Angaben ist die Benachrichtigung für den Fall möglich, dass die eingereichten Fotos als Siegerfotos ausgewählt werden.
Die mehrfache Teilnahme am Wettbewerb ist nicht gestattet. Die Fotos dürfen vorher noch nicht veröffentlicht worden sein. Unangemessene/anstößige Einsendungen und unwahre Personen- angaben führen zum Ausschluss vom Wettbewerb.
3. URHEBERRECHTE
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, wie zum Beispiel Urheberrechte, Markenrechte etc. Falls auf dem Bild Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden zur Vermeidung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sein. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Alle Bilder bleiben alleiniges Eigentum des Fotografen. Teilnehmer/innen behalten die Bildrechte über ihre Bilder.
Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien bei der Online-Übermittlung tragen die Teilnehmer/innen. Eine Haftung seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen.
Mit der Einreichung jeder Aufnahme für diesen Wettbewerb überträgt der/die Teilnehmer/in das Recht auf den Veranstalter, das Bild für Ausstellungen und Events, die Website oder Social-Media-Kanäle zu nutzen. Um das Urheberrecht zu wahren, nutzt der Veranstalter das Bildmaterial nur in niedriger Auflösung, wann auch immer es sinnvoll erscheint oder technisch möglich ist (z. B. Internet).
Auf Anfrage müssen vom einzelnen Bild die jeweiligen Bildrechte vorgelegt werden. Die Unmöglichkeit der Vorlage dieser führt zur Disqualifikation vom Wettbewerb.
4. NUTZUNGSRECHTE
Mit der Einreichung räumt der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter sowie den Kooperations-Partnern des Wettbewerbs ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließ- liches Nutzungsrecht an den Bildern ein. Dies beinhaltet neben der Nutzung des Bildes in der geplanten Foto-Ausstellung insbesondere, aber nicht ausschließlich, auch die Weitergabe und Veröffentlichung der Bilder auf https://www.wesseln.info, in Pressemitteilungen, in Medien sowie auf Social-Media-Kanälen des Veranstalters und seiner Kooperations-Partner im Fotowettbewerb. Für die genannten Nutzungen können die Prämierten keinen Anspruch auf ein Nutzungshonorar geltend machen.
5. FOTO-VORAUSSETZUNGEN
Format: JPG Datei-Größe: Die längste Seite des Bildes darf maximal 1.280 Pixel lang sein.
Fotos müssen digital sein und nur online eingereichte Dateien sind zugelassen. Druck- oder Film-Einsendungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.
Bildtitel/Dateiname:
Der Dateiname darf nicht den Namen des Teilnehmers enthalten oder Rückschlüsse auf die Identität des Teilnehmers zulassen. Idealerweise gibt der Teilnehmer mit dem Dateinamen dem eingereichten Werk einen Titel, zum Beispiel "Schafweide.jpg". Alternativ kann der Titel auch im Formular-Feld "Betreff" kenntlich gemacht werden. Die Vergabe eines Titels ist freiwillig, jedoch kann ein guter Titel helfen, das Interesse der Juroren zu wecken. Grundsätzlich muss das Bild aber für sich selbst sprechen können, der Titel sollte daher die Länge von 30 Zeichen nicht über- schreiten. Längere Erklärungen im Feld "Betreff" werden nicht an die Jury übermittelt.
Vergibt ein Teilnehmer keinen Titel, behält sich die Jury im Falle der Prämierung und der damit einhergehenden Berücksichtigung des Werkes für die Ausstellung das Recht vor, selbst einen Titel zu vergeben.
Bildbearbeitungen und Montagen:
Bildbearbeitungen sind erlaubt. Montagen sind als solche zu kennzeichnen. Grundsätzlich verboten ist die Nutzung digitaler Wasserzeichen im Bild, aus denen Rückschlüsse auf den Urheber des Fotos gezogen werden können.
6. JURY
Die Auswahl der Gewinnerfotos findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Juryteam setzt sich aus einem sachkundigen Personenkreis zusammen.
7. PRÄMIERUNG
Es wird das aus Sicht der Jury beste Foto prämiert. Die Gewinner (Platz 1 - 10) des Fotowett- bewerbs werden bei einer Veranstaltung (Coronaabhängig) prämiert. Die Gewinne sind nicht übertragbar und eine Barauszahlung eines Sachgewinnes oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.
- Preis: 1 Lincom Unterwassercamera 2.7K Full HD 48 MP
- Preis: 1 Fototasche LCS-SL10
- Preis: 1 T-Shirt 875 Jahre Wesseln
4.-10. Platzierung: Sachpreise
8. DATENSCHUTZ
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Wettbewerbs speichert und zum Zwecke der Wettbewerbsdurchführung und -abwicklung an die jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Wettbewerbs speichern darf.
9. VERSCHIEDENES
Von einer vorzeitigen Beendigung des Wettbewerbs macht der Veranstalter dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wett- bewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Wenn sich der Veranstalter dazu entschließt, den Wettbewerb abzu- sagen oder vorzeitig abzubrechen, werden den Veranstalter keinerlei Bildrechte zugesprochen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebe- dingungen oder bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder bei sonstigen Manipulationen auszu- schließen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.